Arbeitsschutzstandards zur Wiedereröffnung der Friseurbetriebe

Am 21. April 2020 wurden durch die BGW Arbeitsschutzstandards zur Wiedereröffnung der Friseurbetriebe ab dem 04.05.2020 folgendes veröffentlicht. Wir haben diese für dich so kurz wie möglich zusammengestellt.

Diese sind BITTE durch eventuelle Auflagen der jeweiligen Bundesländer zu ergänzen.

Online Terminierung

BEI ONLINETERMINERUNGEN IST FOLGENDES ZU BEACHTEN …

Wer mit einer Onlineterminierung arbeitet, sollte die Kunden gleich über das Programm darauf aufmerksam machen, dass sie den Salon nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten dürfen!

Es gelten zwei Grundsätze laut BGW:
Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht sicher eingehalten werden kann, sollen Beschäftigten Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt werden.

Kunden/innen müssen ebenfalls Mund-Nasen-Schutz tragen.

Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege sollen sich nicht im Salon aufhalten. Sie dürfen den Salon nicht betreten.

Arbeitsplatzgestaltung

BEI DER ARBEITSPLATZGESTALTUNG IST FOLGENDES ZU BEACHTEN …

Zwischen den Bedienplätzen ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn das nicht zu gewährleisten ist, sind die zu nutzenden Bedienplätze zu reduzieren z.B. nur jeder 2. Bedienplatz darf für die Bedienung von Kunden verwendet werden.

Wenn du mehrere Kunden gleichzeitig bedienst ist zu beachten:

  • das du gereinigte oder unbenutzte Arbeitsmaterialien verwendest
  • der Mindestabstand eingehalten wird
  • Hygienestandards wie Mund-Nasen-Schutz, Einmalschutzhandschuhe und Handdesinfektion eingehalten werden

Wartebereiche und Spielecken sind zu schließen.

An der Rezeption ist ein Schutzschild anzubringen, wie du es von den Kassen aus den Lebensmittelmärkten kennst.

Sanitär- und Pausenräume
Zur Reinigung der Hände sind Händedesinfektionsmittel, hautschonende Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

Reinigungsintervalle sind vor allem für Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräume anzupassen (öfter als sonst).

Es ist darauf zu achten, dass nicht zu viele Mitarbeiter gleichzeitig Pause machen und hier ebenfalls Abstand eingehalten wird.

Lüftung
Der Salon, die Pausen- und Sanitärräume müssen regelmäßig und ausreichend belüftet werden.

Besondere Maßnahmen Kunden

BESONDERE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMEN – HIER IST FOLGENDES ZU BEACHTEN …

  1. Der Kunde sollte sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren.
  2. Der Kunde muss einen Umhang tragen, der alle möglichen Kontaktpunkte abdeckt. Der bei einer Kundenbedienung verwendeten Umhang darf nur EINMAL benutzt werden und muss dann gewaschen werden. Du arbeitest mit deinen ganz normalen Umhängen und wäscht diese nach jeder Kundenbedienung.
  3. Der Mund-Nasen-Schutz muss nach jedem Kunden und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Gleiches gilt für die Einmalhandschuhe.
  4. Bei jedem Kunden sind die Haare zu waschen.
  5. Das Händedesinfektionsmittel muss begrenzt „viruzid“ sein. Durch die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Hände ist auf den Hautschutz sowie die Hautpflege zu achten.
  6. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden.
  7. Die Kunden dürfen nicht bewirtet werden. Es dürfen keine Zeitschriften zur Verfügung gestellt werden. Es sei denn, ihr habt sie auf dem Tablet und desinfiziert das Tablet nach jedem Kundenbesuch.
  8. Kunden dürfen sich die Haare nicht selber Föhnen.
  9. Nach der Kundenbedienung ist der Bedienplatz und die Ablage vollständig zu reinigen.
  10. Die Terminplanung und Abrechnungsarbeiten sollten im Homeoffice ausgeführt werden.

 

Für Mitarbeiter

FÜR MITARBEITER – HIER IST FOLGENDES ZU BEACHTEN …

Interne Besprechungen und Schulungen von Mitarbeitern
Besprechungen und Schulungen von Mitarbeitern sollen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Alternative technische Lösungen wie Telefon- oder Videokonferenzen sind zu nutzen. Sind Präsenzveranstaltungen notwendig, ist die Abstandsregel einzuhalten.

Arbeitsmittel / Werkzeuge
Arbeitsutensilien sind nach jedem Kundenbesuch mit einem fettlösenden Haushaltreiniger zu reinigen. Am Ende einer Schicht sind diese zu reinigen und zu desinfizieren.

Arbeitszeit- und Pausengestaltung
Größere Zusammentreffen von Personal sind durch Arbeitszeitenplanung und der Gestaltung von Schichtplänen zu vermeiden. Das Gleiche gilt für die Planung von Pausenzeiten. Die Mindestabstandsregeln sind in jedem Fall einzuhalten.

Aufbewahrung / Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA
Den Kunden müssen Einmalumhänge aus Stoff oder Kunststoff vorgehalten werden. Diese werden nach jeder Behandlung entsorgt. Die Umhänge müssen die Kontaktpunkte des Kunden mit der Friseurin vollständig bedecken.

Die Arbeitskleidung der Friseurin muss nach Ende der Schicht im Salon verbleiben. Sie wird in der Salonwaschmaschine bei 60 Grad gewaschen und getrocknet. Es sollte den Mitarbeitern/innen dann auch die Möglichkeit geboten werden, sich vollständig umziehen zu können.

Kundschaft und Lieferanten

BEI KUNDSCHAFT UND LIEFERANTEN IST FOLGENDES ZU BEACHTEN …

Der Zutritt von Kunden sollte nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Die Übernahme von Paketen durch Lieferdienste sollte vor der Eingangstür des Salons organisiert werden.

„Walk-in-Termine“ oder „Reinkommen-Drankommen“ muss unterbleiben.

Die Mindestabstandsregel muss auf jeden Fall eingehalten werden.

Kundenkontaktdaten sowie der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens sind möglichst zu dokumentieren.

Die Kunden sind über die Maßnahmen zum Infektionsschutz zu informieren.

Handlungsanweisung für Verdachtsfälle
Bei der Terminierung ist darauf hinzuweisen, dass Kunden mit einer Atemwegsinfektion nicht bedient werden dürfen. Damit mögliche Kontaktpersonen identifiziert werden können, sind Kontaktdaten zu erfragen und zu dokumentieren.
Beschäftigte müssen sich bis zur Klärung des Verdachts Arbeitsunfähig melden.
Kontaktpersonen des potentiell infizierten Mitarbeiters / Kunden sind über das Infektionsrisiko zu informieren.

Unterweisung und aktive Kommunikation
Die Beschäftigten sind über die Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im Salon und für den Kundenkontakt zu unterweisen. Die besondere Situation von Schwangeren, Stillenden und Älteren Personen mit einem erhöhten Risiko für die Erkrankung an Covid-19 ist dabei besonders zu thematisieren.

Du wirkst darauf hin, dass die persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln eingehalten werden.

Diese Unterweisung sollte eine Präsenzveranstaltung vor der Wiedereröffnung im Salon sein.

Bleib gesund und munter!
Alles Liebe

Alwin & Katja

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